Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7931
BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63 (https://dejure.org/1965,7931)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1965 - VII C 67.63 (https://dejure.org/1965,7931)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1965 - VII C 67.63 (https://dejure.org/1965,7931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,7931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63
    Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung (BVerwGE 6 S. 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57]; Buchholz 401.68 Nr. 5 und 8).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6 S. 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57]; Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nrn. 5 und 8; Urteil vom 8. August 1958 - BVerwG VII C 236.57 - [KStZ 1958 S. 195]), nach der für die Entscheidung auf die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuer in Fällen der vorliegenden Art die Nachprüfung der Rentabilitätsberechnungen mehrerer Automatenaufsteller notwendig ist.

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8 S. 222; 14 S. 76 und 18 S. 186) hängt die Verfassungsmäßigkeit solcher starren Vergnügungsteuersätze von der tatsächlichen Wirkung der Steuer auf die Rentabilität der Apparateaufstellung sowohl hinsichtlich der Qualität dieser Steuer als Vergnügungsteuer, der Vereinbarkeit mit der gewerberechtlichen Regelung, der möglichen Verletzung der Grundrechte der Berufsfreiheit, des Gleichheitssatzes und möglicherweise auch des Eigentums ab (BVerfGE 14 S. 104).
  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 98.62
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63
    Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seiner Entscheidung vom 5. September 1962 (KStZ 1963 S. 13), auf die auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingeht und die vom erkennenden Senat mit Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 98.62 - aufgehoben wurde, verschiedene Aufstellergruppen genannt.
  • BVerwG, 08.08.1958 - VII C 236.57
    Auszug aus BVerwG, 28.05.1965 - VII C 67.63
    Dem entspricht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6 S. 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57]; Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nrn. 5 und 8; Urteil vom 8. August 1958 - BVerwG VII C 236.57 - [KStZ 1958 S. 195]), nach der für die Entscheidung auf die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuer in Fällen der vorliegenden Art die Nachprüfung der Rentabilitätsberechnungen mehrerer Automatenaufsteller notwendig ist.
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65

    Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die

    Dar Senat hat zwar in dem Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 67.63 - (DtGemStZ 1966, 71 [72]) im Anschluß an das Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 98.62 - (KStZ 1964, 76 = Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8) ausgesprochen, daß die Zunahme der Geräte und der Umstand, daß die Aufsteller die erhöhte Steuer in der Mehrzahl der Fälle bezahlt haben, eine Überprüfung der Rentabilität im einzelnen nicht entbehrlich mache, weil es möglich sei, daß die Aufsteller die Steuer in der Hoffnung zahlten, daß ihre verfassungsrechtlichen Angriffe gegen die Steuer schließlich doch noch Erfolg haben könnten.
  • BVerwG, 10.10.1969 - VII CB 65.67

    Verletzung des Gleichheitssatzes - Annahme der Publikumsmitwirkung - Tatsächliche

    Insbesondere in den Urteilen vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [263 ff.]), vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 67.63 - (DtGemStZ 1966, 71), vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII C 148.63 - und vom 26. Mai 1967 (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [150 ff.]) hat der Senat eingehend die Fragen der Steuergerechtigkeit gemäß Art. 3 GG und der sog. Erdrosselungssteuer (Art. 12, 14 GG) behandelt (vgl. dazu auch BVerfGE 14, 76 [103/104]; 17, 135 [137]).
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 86.65

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Der Senat hat zwar in dem Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 67.63 - (DtGemStZ 1966, 71 [72]) im Anschluß an das Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 98.62 (KStZ 1964, 76 = Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8) ausgesprochen, daß die Zunahme der Geräte und der Umstand, daß die Aufsteller die erhöhte Steuer in der Mehrzahl der Fälle bezahlt haben, eine Überprüfung der Rentabilität im einzelnen nicht entbehrlich mache, weil es möglich sei, daß die Aufsteller die Steuer in der Hoffnung zählten, daß ihre verfassungsrechtlichen Angriffe gegen die Steuer schließlich doch noch Erfolg haben könnten.
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 93.65

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zwar in demUrteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 67.63 - (DtGemStZ 1966, 71 [72]) im Anschluß an dasUrteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 98.62 - (KStZ 1964, 76 = Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8) ausgesprochen, daß die Zunahme der Geräte und der Umstand, daß die Aufsteller die erhöhte Steuer in der Mehrzahl der Fälle bezahlt haben, eine Überprüfung der Rentabilität im einzelnen nicht entbehrlich mache, weil es möglich sei, daß die Aufsteller die Steuer in der Hoffnung zahlten, daß ihre verfassungsrechtlichen Angriffe gegen die Steuer schließlich doch noch Erfolg haben könnten.
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 87.65

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zwar in demUrteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 67.63 - (DtGemStZ 1966, 71 [72]) im Anschluß an dasUrteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 98.62 - (KStZ 1964, 76 = Buchholz, BVerwG 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 8) ausgesprochen, daß die Zunahme der Geräte und der Umstand, daß die Aufsteller die erhöhte Steuer in der Mehrzahl der Fälle bezahlt haben, eine Überprüfung der Rentabilität im einzelnen nicht entbehrlich mache, weil es möglich sei, daß die Aufsteller die Steuer in der Hoffnung zahlten, daß ihre verfassungsrechtlichen Angriffe gegen die Steuer schließlich doch noch Erfolg haben könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht